Erhöht ein Immobilienverkäufer kurzfristig den Preis, macht er damit Interessenten schnell einen Strich durch die Rechnung. Pech für sie: Schadenersatz rechtfertigt ein solches Verhalten des Verkäufers nicht, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zeigt.
30. Januar 2018
Preispoker beim Wohnungskauf
30Januar