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Geplantes Verkaufsverbot von Finanzdienstleistungen bei „Kaffeefahrten“ begrüßt

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Der Bundesrat hat einen Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe vorgelegt, dem noch der Bundestag zustimmen muss. Gemeint sind in erster Linie unseriöse „Kaffeefahrten“, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind.

Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis fünf Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, die umgangssprachlich „Kaffeefahrten“ genannt werden und gewerberechtlich als sogenannte „Wanderlager“ eingestuft werden, so der AfW. Die Verletzlichkeit der Teilnehmer werde häufig mit aggressiven und irreführenden Verkaufsmethoden zu ihrem finanziellen Nachteil ausgenutzt. Zunehmend werden in dem Sektor auch Finanzdienstleistungen mit erheblichen Schäden für die Verbraucher vertrieben – so die Gesetzesbegründung des Bundesrates.

Neben einem Vertriebsverbot unter anderem von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten ist nun auch ein Verbot des Vertriebs von Finanzdienstleistungsprodukten vorgesehen. Finanzdienstleistungen sollen wegen der großen Anlockwirkung und der erheblichen finanziellen Gefahren nicht mehr auf „Kaffeefahrten“ vertrieben werden dürfen.

AfW-Vorstand Norman Wirth kommentiert: „Als Verband der professionell und im Kundeninteresse agierenden Versicherungsmakler und unabhängigen Finanzdienstleister, welche einer intensiven Regulierung unterliegen, begrüßen wir ausdrücklich diesen gesetzgeberischen Vorstoß. Verbraucher sind bei Finanzdienstleistungen in besonderem Maße auf eine qualifizierte Beratung und eine von unangemessenen Beeinflussungen freie Entscheidungssituation angewiesen, die bei derartigen Verkaufsveranstaltungen regelmäßig nicht gegeben ist. Auch das bereits vorhandene Widerrufsrecht erscheint bei diesen Konstellationen als stumpfes Schwert. Wir hoffen, dass sich die kommende Bundesregierung und der Bundestag dem Vorschlag des Bundesrates anschließen werden.“

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. ist eine berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister mit Sitz in Berlin. Er vertritt eigenen Angaben zufolge rund 30.000 Finanzdienstleister in mehr als 1.800 Mitgliedsunternehmen sowie weitere Fördermitglieder. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

Quelle: Pressemitteilung AfW

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von factum
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