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Anwaltverein für Erhalt des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) spricht sich für eine dauerhafte Implementierung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) aus, befürwortet allerdings einige ergänzende Regelungen mit dem Ziel, die Effizienz des Musterverfahrens durch Straffung und Beschleunigung zu verbessern. Derzeit ist das KapMuG bis zum 31. Oktober 2020 befristet. Bis dahin ist darüber zu befinden, ob eine dauerhafte Implementierung des Gesetzes erfolgen soll.

Dazu hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um Einschätzungen und Erkenntnisse gebeten, um bewerten zu können, ob sich das KapMuG in der Praxis bewährt hat. Nach Einschätzung des DAV stellt das KapMuG ein funktionierendes Verfahren zur „Bündelung“ von Ansprüchen bereit, das Aspekte kollektiven Rechtsschutzes mit schützenswerten Individualinteressen in einen praktikablen Ausgleich bringe. In der Praxis habe sich das KapMuG zwischenzeitlich auch etabliert, was man an derzeit 1.106 veröffentlichten Vorlagebeschlüssen ablesen könne. Zudem konnten in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Zweifelsfragen höchstrichterlich geklärt werden. Diese wachsende Rechtstradition trage zur Rechtssicherheit bei und sollte nach Auffassung des DAV nicht zugunsten neuer Regelungsmodelle vorschnell aufgegeben werden. (DFPA/jpw1)

Quelle: Stellungnahme DAV

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von factum
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