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KategoriePressemitteilung

Vermieter darf sogar Dritte zur Besichtigung von Mängeln schicken

Klar ist: Mängel im Mietobjekt müssen Mieter nicht hinnehmen. Allerdings können sie sich nicht aussuchen, wer sich die Mängel ansieht. Wer sich immer wieder weigert, vom Vermieter beauftragten Personen die Tür zu öffnen, geht ein hohes Risiko ein.

Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?

Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.

Kundenloyalität bei Hausbanken

Den Hausbanken in Deutschland droht das Schicksal von Grundversorgern in anderen regulierten Branchen. Während sie Basisdienste bereitstellen, konkurrieren digitale Branchenvorreiter und neue Anbieter um die margenstarken Produkte. Das Ausmaß dieser Bedrohung zeige die Studie „Evolving the Customer Experience in Banking“ der Managementberatung Bain & Company.

KWG – Lizenz für Exporo

Am 19. Dezember 2017 hat die Immobilieninvestment-Plattform Exporo eine KWG-Lizenz von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhalten und wird zukünftig über die neue Exporo Investment GmbH Immobilien in Form von Wertpapieren vermitteln.

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