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GdW kritisiert mögliche Verschärfung der Mietpreisbremse

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Laut Medienberichten plant Bundesjustizministerin Katarina Barley eine Verschärfung der sogenannten „Mietpreisbremse“. „Bauen statt Deckeln muss die Devise am Wohnungsmarkt sein. Mit ihren Plänen verkehrt Justizministerin Barley dies ins Gegenteil und gefährdet damit die Schaffung von mehr bezahlbaren Wohnungen in Deutschland“, kritisiert Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, den Referentenentwurf zur Mietpreisbremse.

Der Referentenentwurf sehe vor, dass Landesregierungen bei der Einführung der Mietpreisbremse künftig nicht mehr angeben müssen, welche Maßnahmen sie ergreifen, um den Wohnungsmangel zu beseitigen. „Es ist allseits bekannt, dass durch eine Mietpreisbremse kein neuer Wohnraum entstehen kann. Dieser wird aber dringend gebraucht. Wenn nun auch noch die Länder aus der Verpflichtung entlassen werden, effektive Maßnahmen zur Entlastung der Märkte offen zu legen, ist das ein klares Alarmsignal für den Wohnungsmarkt und die Mieterinnen und Mieter und gefährdet das Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, erklärte Gedaschko.

Darüber hinaus soll es Änderungen beim sogenannten „Rügeerfordernis“ geben. Danach sollen Mieter bei einem Verstoß gegen die Mietpreisbremse Anspruch auf Rückzahlung der ab Mietbeginn zu viel gezahlten Miete haben – unabhängig von einer Rüge. „Absichtliche Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen unterbunden werden. Das ist völlig klar“, erläutert Gedaschko. Allerdings wäre eine zeitliche Begrenzung der Rückforderungsansprüche interessengerecht und würde dem Rechtsfrieden dienen. „Die einmal vereinbarte Miete ist Ausgangslage für verschiedene weitere Berechnungen und Kommunikation zwischen Mieter und Vermieter im Rahmen des Mietverhältnisses. Deswegen muss zu einem festgesetzten Zeitpunkt klar sein, welche Miete tatsächlich gilt“, so Gedaschko.

Der neue Referentenentwurf sieht außerdem vor, den Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre zu verlängern. „Erneut wird der Blick aufs Wesentliche durch Wahlkampaktionismus vernebelt. Besonders für den qualifizierten Mietspiegel brauchen wir mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Mehr Repräsentativität bei der Datenlage und eine entsprechende Verordnung dazu wären entscheidend gewesen. Das fehlt aber in dem Gesetzentwurf völlig. Die bloße Verlängerung des Betrachtungszeitraums hilft aber hier nicht weiter“, so Gedaschko.

Quelle: Pressemitteilung GdW

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von factum
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