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Staatsanwaltschaft Augsburg – Steffen PETER Betrug

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Benachrichtigung über die Entschädigung der Opfer einer Straftat und Information
über deren Rechte (§ 459 i StPO)

101 Js 140029/​16 101 VRs

In einem bei der Staatsanwaltschaft Augsburg unter dem o .g. Aktenzeichen rechtskräftigen Strafverfahrens gegen
Steffen PETER, geb. Grigoleit, geb. am 29.10.1963 in Riesa

wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 3 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit versuchtem gewerbsmäßigen Betrug in 3 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 4 tatmehrheitlichen Fällen

wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 113.550,00 Euro angeordnet.

Diese Mitteilung erfolgt, um den aus der Straftat möglicherweise Geschädigten die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Bitte beachten Sie, dass mit dem Tag der Veröffentlichung dieser Benachrichtigung eine sechsmonatige Frist zur Anmeldung Ihrer Ansprüche in Gang gesetzt wird.

Für die Vorgehensweise zur Anmeldung Ihrer Ansprüche finden Sie wichtige Hinweise unter:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-
behoerden/staatsanwaltschaft/augsburg/antraege_formulare.php

Für Sie zutreffend ist hier der Fall 2.1: Geschädigtenmitteilung Wertersatzeinziehung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen aus rechtlichen Gründen keine Auskunft über den Stand des Verfahrens erteilen können. Wir dürfen Sie auch nicht über Ihr weiteres Vorgehen beraten.

Sollten Sie rechtliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihres Vertrauens.

 

Augsburg, den 24.02.2021

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