Das Landgericht Stuttgart kommt in seinem Urteil vom 17. Mai 2018 - 14 O 350/17 - zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG zwei Immobiliendarlehen vom 14./17. November 2010 über 154.000,00 Euro und 50.000,00 Euro rückabwickeln muss.