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Duschen kann vertragswidriges Verhalten sein

Befindet sich in der Wohnung keine Dusche, kann natürlich auch die Badewanne zum Duschen genutzt werden. Dabei müssen Mieter jedoch auf die räumlichen Gegebenheiten achten. Tun sie dies nicht, und es entsteht Schimmel, kommen sie selbst für den Schaden auf.

Wichtige Geldquelle für Städte steht auf der Kippe

Am Dienstag stehen vor dem Bundesverfassungsgericht 14 Milliarden Euro auf dem Spiel, die aus der Grundsteuer an die Kommunen fließen. Thomas Eigenthaler, Bundesvorsitzender der Deutschen Steuergewerkschaft, geht davon aus, dass die Kommunen versuchen werden, im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Neuregelung „ein Plus von 10 Prozent“ mitzunehmen.

Vermieter darf sogar Dritte zur Besichtigung von Mängeln schicken

Klar ist: Mängel im Mietobjekt müssen Mieter nicht hinnehmen. Allerdings können sie sich nicht aussuchen, wer sich die Mängel ansieht. Wer sich immer wieder weigert, vom Vermieter beauftragten Personen die Tür zu öffnen, geht ein hohes Risiko ein.

Was ändert sich 2018 für die Immobilienbranche?

Das Jahr 2018 bringt für die Immobilienbranche wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Eine wichtige Neuregelung betrifft alle Betriebe der Baubranche. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wurde der Bauvertrag als Unterform des Werkvertrags normiert. Unter anderem steht Verbrauchern nun auch bei Bauverträgen ein Widerrufsrecht zu, sie können zumutbare Änderungen während des Bauprozesses anordnen.

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